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Jedwede Teilnahme am Straßenverkehr, sei es als Fußgänger und Radfahrer oder als Kraftfahrzeugführer ist gefahrenträchtig; sie erfordert stets größte Sorgfalt, die in der Hektik des Alltags nicht immer einzuhalten
ist.
Leicht kann es zu einem Verkehrsunfall kommen; bei reinen Blech- und Bagatellschäden entfaltet das Unfallereignis zumeist keine strafrechtlichen Weiterungen und erschöpft sich in der Regel in den Rechtsfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Aber bereits eine leichte Körperverletzung eines anderen Unfallbeteiligten, z. B. bei einem Auffahrunfall,
löst in der Regel
ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren aus.
Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich insoweit mit schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr. Die meisten dieser Verstöße finden sich im Strafgesetzbuch, daneben ergeben sich speziell für das Verkehrsstrafrecht auch Straftatbestände im Straßenverkehrsgesetz
(StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG).
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Alkohol am Steuer: Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Nötigung (im Straßenverkehr),
§ 240 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung, § 230 StGB
- Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz
Straßenverkehrsdelikte sind Massendelikte und erfahren häufig auch eine entsprechende Sachbehandlung. In der Regel nehmen Gerichtsverhandlungen meist nur kurze Zeit in Anspruch, vielfach finden sie im 15-Minuten-Takt statt.
Tatsächlich stehen jedoch weitreichende Sanktionen im Raum: Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sieht das Gesetz neben der Möglichkeit einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Als weitere Sanktionen kann das Gericht ein Fahrverbot aussprechen oder auch die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist bestimmen, innerhalb derer der Angeklagte keine neue Fahrerlaubnis erhalten kann. Die damit verbundenen privaten und beruflichen Konsequenzen sind leicht vorstellbar.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen vertritt sie im Bereich der Straßenverkehrsdelikte mit der Zielsetzung, diese Konsequenzen zu vermeiden oder abzumildern.
Rechtsanwalt Dr. Gülpen verteidigt darüber hinaus Betroffene, denen die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird dem Beschuldigten ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach dem jeweils maßgeblichen Bußgeldkatalog auferlegt. Weiterhin droht die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Ferner kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Typische Ordnungswidrigkeiten stellen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands-, Vorfahrt-, Halte- oder Rotlichtverstöße oder die Benutzung eines Mobiltelephons durch den Fahrzeugführer dar.
Für Berufskraftfahrer und Omnibus- sowie Reisebusfahrer ist aber nicht nur das allgemeine Straßenverkehrsrecht relevant. Von besonderer Bedeutung sind hier zusätzlich in Betracht kommende Verstöße z.B. gegen das Fahrpersonalrecht und gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie Überladung, mangelnde Ladungssicherheit etc. sowie Zuwiderhandlungen gegen das Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgutrecht.
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